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Tuesday, 07. September 2010
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AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen für die " Pension Bliemel"

1. Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag über die Mietweise Überlassung von Mietzimmern zur Beherbergung.

Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer, zur Nutzung zu anderen als zu Berherbergungszwecken, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension Bliemel.

Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.

§ 2 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Die Pension Bliemel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer, in dem vereinbarten Zeitraum bereitzustellen.

Der Kunde( nachfolgend auch Gast genannt) ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen und die vereinbarten Preise an die Pension Bliemel zu zahlen.

Dieses gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gültige Mehrwertsteuer ein.

Die Preise können von der Pension Bliemel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachfragliche Änderungen der Zahlung, der Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

Mit der Zimmerbuchung wird Barzahlung vor Ort vereinbart. Rechnungen der Pension Bliemel, ohne Fälligkeitsdatum, sind binnen 10 Tagen fällig. Die Pension Bliemel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension Bliemel berechtigt, dem Kunden Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Bei Verträgen zwischen Vollkaufleuten werden 8% über den Basiszinssatz der EZB fällig.

Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Pension Bliemel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die Pension Bliemel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Die Höhe der Vorauszahlung und der Vorauszahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber seiner Forderung der Pension Bliemel aufrechnen oder mindern.

Vom Kunden oder seinen Mittgästen verursachte Schäden am Objekt und seinen Einrichtungen sind im vollen Maße zu regulieren. Bei Haftpflichtversicherungsschäden, welche nur zum Zeitwert reguliert werden, muss die Differenz zum Wiederbeschaffungswert durch den Kunden reguliert werden.

§ 3 Rücktritt des Kunden

Ein Rücktritt des Kunden von einem mit der Pension Bliemel abgeschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension Bliemel.

Erfolgt dies nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag zu zahlen, auch wenn der Kunde die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.

Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension Bliemel oder einer von ihr zu vertreteten Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommen Zimmern hat die Pension Bliemel Einnahmen aus niedrigerer Vermietung der Zimmer sowie die entsprechenden Aufwendungen anzurechnen.

Der Pension steht es frei, den ihr entstandenen Schaden und den vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren.

Der Kunde ist dann verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises der Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.

§ 4 Rücktritt der Pension

Die Pension Bliemel ist berechtigt, bei unvorhergesehenen Ereignissen vom Vertrag zurückzutreten.

Die Pension Bliemel hat den Kunden vor der Ausübung des Rücktrittes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Bei berechtigtem Rücktritt der Pension Bliemel besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

§ 5 Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die bereitgestellten Zimmer.

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16°° Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Es können hierzu jedoch schriftlich Sondervereinbarungen getroffen werden.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens 10°° Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

Sollte das nicht erfolgen, kann die Pension davon ausgehen das der Gast die Zimmer bis 18°° Uhr weiternutzen will. Hierfür ist dann 50% des Zimmerpreises als Schadenspauschale zu entrichten.

Dem Kunden steht es frei, der Pension Bliemel nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Die Anreise ist immer von 16°° Uhr bis 18 °° Uhr möglich. Sollten Gäste nach 18 °° anreisen, ist eine vorherige Abstimmung erforderlich.

Die Stornierungskosten und Fristen betragen:

- bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei

- bis 10 Tage vor Anreise 30 % des Zimmerpreises

- bis 6 Tage vor Anreise 80 % des Zimmerpreises

weniger als 5 Tage vor Anreise werden 100 % des Zimmerpreises fällig

Von Gruppen gebuchten Zimmer über einen Vertreter einer Gruppe, werden alle gebuchten Zimmer dem Vertreter der Gruppe ( Kunde) berechnet, auch wenn Diese nicht alle genutzt werden.

$ 6 Haftung der Pension

1. Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension Bliemel bei Kenntnis, nach unverzüglicher Rüge des Gastet es, bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet durch sein Zutun, den Schaden so gering als möglich zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Gast, nach den gesetzlichen Bestimmungen .Für eingebrachte Wertsachen haftet die Pension grundsätzlich nicht. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Bliemel Anzeige macht. ( $ 703 BGB) Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Das Einbringen von Wertgegenständen muss vorher angezeigt werden. Die Pension Bliemel kann keine Haftung für Wertgegenstände zusichern oder übernehmen.

4. Das Abstellen von Fahrzeugen auf den pensionseigenen Stellflächen erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Eine Haftung für eventuelle Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 7 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingen für die Pensionsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension Bliemel.

Außergerichtlicher Gerichtsstand/ auch Scheck und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension Bliemel. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 36 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension Bliemel. Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Pensionsaufnahme unwirksam oder nichtig sein, oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

Gästehaus Pension Bliemel

Inhaber: Werner Bliemel

Dresdner Str. 28

01156 Dresden